Allgemeine Geschäftsbedinungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Alle von der Firma Car Ennoblement GmbH für Kunden erbrachten Dienstleistungen, Arbeiten und Lieferungen erfolgen grundsätzlich nur unter Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bestätigung durch die Firma Car Ennoblement GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausdrücklich wegbedungen.

2. Vertragsabschluss

Alle Angebote der Firma Car Ennoblement GmbH in Preislisten etc., sowie alle individuellen Offerten erfolgen stets freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Car Ennoblement GmbH die Bestellung des Kunden ausdrücklich annimmt oder diese innert 10 Arbeitstagen nicht ablehnt. Stellt sich nach Annahme einer Bestellung heraus, dass die vom Kunden mitgeteilten Angaben unzutreffend sind, kann die Car Ennoblement GmbH jederzeit ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.

3. Technische Daten und Informationen in Preislisten und Prospekten

Alle technischen Daten und Informationen der Car Ennoblement GmbH in Prospekten, Dokumentationen und Preislisten sind Richtwerte und keine zugesicherte oder garantierte Eigenschaften. Technische Änderungen bleiben jederzeit vorbehalten.

4. Motorfahrzeugkontrolle/ Schweizer Strassenzulassung

Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird, sind die von der Car Ennoblement GmbH an Fahrzeugen vorgenommenen Änderungen, gemäss gesetzlicher Grundlage, Abnahmepflichtig durch eine Motorfahrzeugkontrolle und müssen, soweit gesetzlich verlangt, vom Kunden in eigener Verantwortung der zuständigen Motorfahrzeugkontrolle gemeldet und auf eigene Kosten vorgeführt werden. Leistungssteigerungen über 20% der offiziellen Nennleistung werden ausdrücklich nur in Verantwortung des Kunden ausgeführt und sind ausschliesslich für Export- oder Rennzwecke bestimmt.

Nach Art.34 Absatz 2 VTS hat der Fahrzeughalter der Zulassungsbehörde (Stassenverkehrsamt/ Motorfahrzeugkontrolle) Änderungen an seinem Fahrzeug zu melden und die Abnahme auf eigene Verantwortung und eigene Kosten zu übernehmen. Geänderte Fahrzeuge sind vor der Weiterverwendung nachzuprüfen.

Die Car Ennoblement GmbH gibt keine Garantie auf Zulassungen oder Abnahmen einzelner Komponenten wie Abgasanlagen oder diverser Anbauteile bei der vom Kunden zuständigen Motorfahrzeugkontrolle.

Eine gescheiterte Abnahme oder Vorführung berechtigt nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, auch dann nicht, wenn die Zulassung einzelner Komponenten wie Abgasanlagen oder diverser Anbauteilevorher zugesichert wurde.

5. Preise

Wird bei Vertragsabschluss nicht ein individueller Preis vereinbart, so werden die Arbeiten und Dienstleistungen gemäss den aktuellen Preislisten und Offerten verrechnet.

6. Bezahlung

Alle Arbeiten und Dienstleistungen die von der Car Ennoblement GmbH erbracht werden, sind bei Ablieferung des Fahrzeuges Bar zu bezahlen. Warenversand erfolgt mit der Post gegen Vorauskasse oder auf Rechnung, exklusive Versand- und Verpackungskosten.

Die gelieferte oder abgeholte Ware bleibt bis zur vollen Begleichung des Rechnungsbetrages Eigentum der Car Ennoblement GmbH.

Liefer- und Frachtbedingungen / Incoterms:

FCA = frei Frachtführer (engl.: Free CArrier)

Versandkosten, Zollgebühren, Versteuerungen werden vom Käufer übernommen.

7. Garantieleistungen

Sind die von der Car Ennoblement GmbH erbrachten Dienstleistungen, gelieferte Teile/ Ersatzteile oder Zubehör mangelhaft, ist die Firma Car Ennoblement GmbH verpflichtet, diese nach Ihrem Ermessen zu ersetzen oder auszubessern.(Gewährleistung). Mängel sind unverzüglich nach Feststellung vom Kunden an die Car Ennoblement GmbH zu melden.

Im Falle eines Mangels, hat die Car Ennoblement GmbH dass Recht diesen 2 mal zu beheben, bevor dem Kunden eine Rückvergütung zusteht. Entstehende Kosten durch Beseitigung eines Mangels durch andere Fachbetriebe ohne die Genehmigung der Car Ennoblement GmbH trägt der Kunde zu 100% selber.

In einzelnen Fällen kann es nach 12 bis 24 Monaten zum ausbrennen der Edelstahlwolle oder einzelnen Komponenten der Auspuffanlage kommen,
wodurch die Auspuffanlage minim lauter werden können. Dies ist ein normaler mechanischer Verschleiss welcher nicht Garantie berechtigt ist und dem Kunden
kein Austausch oder Ersatzprodukt zusteht.

Auf die von uns verwendeten Bauteile wird eine Garantie von 12 Monaten gewährt.

Auf Folgeschäden die aus einer Leistungssteigerung oder vom Kunden missachteten Mängeln resultieren können, wird jegliche Haftung abgelehnt.

Ansprüche des Kunden werden grundsätzlich abgelehnt bei:

A: Unsachgemässer Behandlung oder mangelhaftem Einbau der gelieferten Teile/ Zubehör, oder des Fahrzeuges durch den Kunden oder Drittpersonen

B: Mutwilliger Beschädigung der verwendeten, und/ oder gelieferten Teile.

C: Überbeanspruchung der Teile durch unsachgemässem Umgang und bei Sport/ Rennzwecken

8. Reklamationen und Mängelrügen

Der Kunde muss alle Dienstleistungen und Leistungen der Car Ennoblement GmbH bei Erhalt bzw. Übernahme unverzüglich überprüfen. Hat der Kunde dannzumal oder zu einem späteren Zeitpunkt Anlass zur Vermutung, dass ein Mangel vorliegen könnte, hat er unverzüglich und nachweislich die Car Ennoblement GmbH darüber zu informieren, andernfalls fallen jegliche Garantieansprüche des Kunden an die Car Ennoblement GmbH weg. Der Kunde hat sodann alle Weisungen und Instruktionen der Car Ennoblement GmbH betreffend Verhinderung weiteren Schadens und Mängelbehebung zu befolgen.

9. Beeinträchtigung der Händlergarantie

Die Car Ennoblement GmbH weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass bei Änderungen an Fahrzeugen es zum Erlöschen von Garantieansprüchen gegenüber dem Fahrzeugherstellers führen kann. Die Car Ennoblement GmbH lehnt dafür jegliche Haftung und Verantwortung ab.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz der Car Ennoblement GmbH. Allfällige Rücksendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden, sobald Waren die Werkstatt oder das Lager der Firma Car Ennoblement GmbH verlassen.

Gerichtsstand der Car Ennoblement GmbH und des Kunden ist Liestal / Basel Land. Es steht der Car Ennoblement GmbH zu, sich bei dem Sitz des Kunden zuständige Gericht zu Informieren und anzurufen.

Der Vertrag unterliegt dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss von allfälligen Verweisungen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht und unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

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